Honorar
Das Honorar für unsere Bemühungen in Ihrem Fall wird grundsätzlich nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt, wobei zusätzlich auch die effektiven Barauslagen wie Reisespesen, spezielle Kurierdienste, Porti, Kopien, etc., nebst Mehrwertsteuer (gegenwärtig 7,7% MwSt), abgerechnet werden. Sie haben jederzeit Anspruch auf eine detaillierte Auskunft über den von uns bereits getätigten Aufwand in Ihrem Fall. Der Honorar-Stundensatz wird in der Regel bei der ersten Besprechung mit Ihnen vereinbart.
Zahlungsmodalitäten
Zu Beginn eines Mandates wird grundsätzlich eine Honorar-Akontozahlung einverlangt. Bei aufwendigen und arbeitsintensiven Fällen erfolgen monatliche bzw. vierteljährliche Honorar-Akontozahlungen oder gegebenenfalls Teilabrechnungen. Die Schlussabrechnung wird nach Beendigung des Mandates erstellt.
Rechtsschutzversicherung
Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, melden Sie Ihren Fall unverzüglich und persönlich Ihrer Versicherung an. Klären Sie ab, ob Ihr Fall über die bestehende Police bei dieser gedeckt ist und wenn ja, in welchem Umfang. Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Kostengutsprache an uns für Ihre anwaltliche Vertretung, haben Sie im Rahmen der Kostengutsprache kein Kostenrisiko.
Unentgeltliche Rechtspflege
Falls Sie die Kosten eines Prozesses nicht finanzieren können, so prüfen wir für Sie die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung (einstweilige Kostenübernahme durch den Staat). In Straffällen kann das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung gestellt werden.